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DSGVO

Was sollten Sie über die EU-DSGVO wissen?

Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der Europäischen Grundverordnung zum Datenschutz neue Regeln, zum Beispiel für Firmen, Selbstständige und Vereine. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Für wen gilt die Verordnung?
Betroffen sind alle, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, also vor allem Unternehmen und Selbstständige – aber auch das elektronische Mitgliederverzeichnis eines Vereins fällt schon unter die DSGVO. Die DSGVO gilt also für Großkonzerne wie Facebook und Google aber eben auch für Handwerksbetriebe. Ausgenommen sind Privatpersonen, wenn diese Daten für persönliche oder familiäre Zwecke verwenden. Auch für Journalisten, die für ihre Berichterstattung personenbezogene Daten erheben oder nutzen, wird es ähnlich wie bislang Ausnahmen geben.

Sie brauchen Unterstützung?
Nachfolgend ein kleiner Auszug zu unserem Service rund um die DSGVO

  • Unterstützung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
  • Datenschutzschulung und deren Nachweis
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutzkonformer Auftragsverarbeitungsvertrag
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Erfüllung der Informationspflichten
  • Einwilligungserklärungen
  • Datenschutzkonforme Webseiten
  • Dokumentation
  • Risikominimierung
  • Vermeidung von Bußgeldern und Strafverfahren